„Stop murdering social leaders“
„Stop murdering social leaders“
In den vergangenen zwei Jahrzehnten wurden mehr als 2.500 Gewerkschafter*innen in Kolumbien ermordet. Über 100 sind spurlos verschwunden. Doch Verantwortliche, die zur Rechenschaft für ihre Taten gezogen wurden, gab es in über 90% der Fälle nicht. Neben Guerilla-Gruppen, die für die Morde verantwortlich seien, sollen es auch koordinierte militärische-paramilitärische Strategien sein, die die Gewerkschafter*innen sowohl physisch als auch psychisch bedrohen (vgl. Amnesty-International o.D.).
Auch die Gewerkschafter der Sintracarbon erzählen uns von einer gefährlichen Situation in Kolumbien, in der sie sich aktuell befinden.
Nicht nur die mündlichen Erzählungen der Gewerkschafter machen einen aufmerksam auf die Stellung und Situation von Gewerkschafter*innen in einem Land wie Kolumbien, im Internet findet man mehrere Artikel über dieses Thema.
Es wird von Todesdrohungen berichtet, und dass sich Gewerkschafter*innen nur noch mit Bodyguards an ihrer Seite aus dem Haus trauen.
Auch dem Chef der Gewerkschaft Sintracarbon Igor Díaz wurde am Telefon mit dem Tod gedroht. Nur wenige würden wissen, wo sich Igor Díaz aufhalte, Treffen und Reiserouten müsse er aufgrund der Bedrohungen ständig ändern (vgl. Endres, A. 2013).
„Als Gewerkschafter muss man in diesem Land ein Held sein“, erzählt ein Mitglied von Sintracarbon (vgl. Endres, A. 2013).
Doch wieso müssen Gewerkschafter*innen in Kolumbien „Helden“ sein, wobei sie keine Straftaten ausüben, sondern sich für die Rechte der Gesellschaft und Arbeiter*innen einsetzen? In einem Land wie Kolumbien, in denen die Menschenrechte ebenso gelten, wie in anderen Ländern.
Kolumbien war eines der 51 Gründungsstaaten, die 1945 die United Nation (kurz UN) ins Leben gerufen haben. Heute umfasst die UN 193 Staaten und damit nahezu alle Staaten der Welt. Unter anderem wurden die allgemein geltenden Menschenrechte von der UN kodifiziert (vgl. United Nations).
Dabei besagt Artikel 3 der Menschenrechte, dass jeder das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person habe. Weiter bringt Artikel 23 zum Ausdruck, dass „jeder das Recht hat, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.“ (ebd.). Drohungen und Eingriffe in das Privatleben der Gewerkschafter sind in Artikel 12 besiegelt. Laut Artikel 12 der Menschenrechte „darf niemand willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben (…) oder Beeinträchtigung seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt sein. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.“ (ebd.). Doch auf Schutz durch den Staat warten viele Gewerkschafter in Kolumbien vergebens…
Trotz der allgemein geltenden Menschenrechte müssen neben den vielen Gewerkschafter*innen in Kolumbien auch Menschenrechtsaktivist*innen, Journalist*innen und Mitglieder religiöser oder humanitärer Organisationen in Ungewissheit und Bedrohung leben (vgl. Kolumbiengruppe 2000).
Es scheint noch ein langer Weg zu sein, bis der wirkliche Frieden in Kolumbien einkehren kann und die Menschenrechte vollständig respektiert werden.